Klimabündnisförderung - Richtlinien

Richtlinien für die Gewährung einer „Klimabündnisförderung“ für die Schaffung von Solarenergie- (Sonnenkollektoren) und Biomasseheizungen in der geltenden Fassung Gemeinderatsbeschluss vom 16. Oktober 2008

Mit Wirksamkeit 1. Jänner 2006 wird für private Anlagen (keine gewerbliche Nutzung bzw. keine Gewinnerzielung darauf) eine „Klimabündnisförderung“ für die Schaffung von

Solarenergie- (Sonnenkollektoren)
und
Biomasseheizungen (Hackschnitzel, Holz, Pellets udgl.)

gewährt unter Zugrundelegung der einschlägigen Förderungsrichtlinien des Amtes der NÖ Landesregierung.

Der Fördersatz beträgt 10 % der ausbezahlten Landesförderung wobei eine Auszahlung die Vorlage des Überweisungsbeleges der Landesförderung bedingt. 

Die Förderung für Solarenergie und Biomasseheizungen wird mit einer maximalen Bemessungsgrundlage, analog den Förderungsrichtlinien des Amtes der NÖ Landesregierung, im Betrag von 2.950 €uro gedeckelt.

Die Begründung einer Förderungsmöglichkeit durch die Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach bedingt eine rechtzeitige und ordnungsgemäße bzw. den Bestimmungen der NÖ Bauordnung entsprechende Einbringung einer Bauanzeige (8 Wochen vor Baubeginn z.B. bei Heizkesseltausch) für die zur Förderung bedingte Anlage in der Gemeindekanzlei vor der Förderungseinreichung.

Zugrundeliegende Gemeinderatsbeschlüsse:
Grundsatzbeschluss 29. Juni 2006
1. Änderung 8. März 2007
2. Änderung 16. Oktober 2008   

Heizungsförderung des Landes

Solarförderung des Landes

Zuständig