Hundebesitzer aufgepasst - Gemeinsam für eine saubere Umwelt

Veröffentlichungsdatum27.03.2024Lesedauer1 MinuteKategorienAllgemeine News
Hundebesitzer aufgepasst - Gemeinsam für eine saubere Umwelt

Als Gemeinde ist es uns ein wichtiges Anliegen, unsere Geh- und Radwege sowie öffentliche Wiesen frei von unerwünschten "Tretminen" zu halten. Wir möchten darauf hinweisen, dass jeder Hundebesitzer verpflichtet ist, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners umgehend zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wir haben in unserem Gemeindegebiet zahlreiche Sackerl-Spender aufgestellt, um Ihnen die Entsorgung zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass es nicht ausreicht, sich allein auf diese kostenlosen Sackerl zu verlassen. Jeder verantwortungsvolle Hundebesitzer sollte stets sein eigenes "Gackerl-Sackerl" mitführen.

Die Standorte unserer Sackerl-Spender sind:

  • Kreuzungsbereich Eichbergweg/Dorf-Au-Straße
  • Eichbergweg bei der Abzweigung des Wanderweges zum Lust-Wald
  • "Raben-Brücke"
  • „Nepumuk-Brücke“
  • Ramsteinstraße nach der Firma E-König
  • Kreuzung Ramsteinstraße mit der Röhrenbachstraße
  • Friedhof
  • Warth bei der „Lagl-Brücke“ am Radweg

Gemäß § 8 Abs. 2 des NÖ Hundehaltergesetzes sind Hundeführer verpflichtet, die Exkremente ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Wir möchten betonen, dass es nicht Aufgabe der Gemeindearbeiter oder anderer Bürger ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Die Verantwortung liegt einzig und allein bei den Hundebesitzern. Es ist wichtig zu wissen, dass das Nicht-Entsorgen der Hinterlassenschaften zu empfindlichen Strafen führen kann!

Ein herzliches Dankeschön gilt all jenen Hundebesitzern, die ihre Verantwortung ernst nehmen und die Umwelt sauber halten, indem sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß entsorgen!
Nähere und weitere Informationen zum Hundehaltergesetz finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung unter https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Quelle: Marktgemeinde Rabenstein