Der Feuerbrand ist eine hochansteckende und meldepflichtige Pflanzenkrankheit, die erhebliche wirtschaftliche Schäden im Obstbau verursachen kann. Ausgelöst wird die Krankheit durch das Bakterium Erwinia amylovora, das insbesondere Apfel- und Birnbäume, aber auch einige Ziergehölze aus der Familie der Rosengewächse befällt. Für Mensch und Tier besteht keine Gefahr – für unsere Kulturlandschaft, Streuobstwiesen, Hausgärten und öffentlichen Grünanlagen jedoch sehr wohl.
Meldepflicht für alle Gemeindebürger
Feuerbrand ist leicht übertragbar und unterliegt der Meldepflicht. Jeder Verdacht sollte sofort an unseren örtlichen Feuerbrandbeauftragten Karl Scheikl unter 0676-6511346 gemeldet werden. Er begutachtet betroffene Pflanzen unentgeltlich und steht seit vielen Jahren ehrenamtlich mit seinem Fachwissen zur Verfügung. Dafür sagen wir herzlich Danke, lieber Karl!
Woran erkenne ich Feuerbrand?
Typische Symptome sind:
- hakenförmig verkrümmte und braun gewordene junge Triebe
- welkende Blätter, die am Baum bleiben
- U-förmig abgebogene Triebspitzen
- in seltenen Fällen: ein hellbrauner, zäher Bakterienschleim
Ein Feuerbrandbefall ist nicht immer eindeutig – daher im Zweifel bitte immer melden.
Was tun bei Befall?
- Sofortige Meldung bei Feuerbrandbeauftragten Karl Scheikl unter 0676-6511346
- Großzügiger Rückschnitt oder Rodung befallener Pflanzen (innerhalb weniger Tage)
- Verbranntes Pflanzenmaterial nicht liegen lassen
- Schnittwerkzeuge immer desinfizieren oder abflammen
- Bei starkem Schleimaustritt ist die Sanierung aufzuschieben
Vorbeugung ist der beste Schutz:
- Regelmäßige Pflanzenkontrollen, besonders bei trockenem Wetter
- Auf Pflanzenschutzmittel während hohem Infektionsrisiko verzichten
- Auf Überkronenberegnung und mechanische Ausdünnung möglichst verzichten
- Keine Neupflanzung von Feuerbrand-Zierwirtspflanzen (freiwilliger Verzicht empfohlen)
- In bestehenden Befallszonen gilt Auspflanzverbot
Entschädigung für gerodete Erwerbsobstbäume
Für ordnungsgemäß gerodete Erwerbsobstbäume (keine Hausgärten!) kann beim Amt der NÖ Landesregierung eine Entschädigung in Höhe von € 25,- pro Baum beantragt werden. Es gilt:
- Auszahlung ab einer Gesamtsumme von mind. € 75,-
- Nachpflanzung (auch andere Obstgehölze) ist Voraussetzung
- Einreichfrist: 31. Oktober 2025
Erkennungsmerkmale.pdf herunterladen (0.11 MB)
Feuerbrand_Folder_2020_1a_Din-lang_BF_1_.pdf herunterladen (1.2 MB)
Nähere Informationen gibt es unter https://www.ages.at/pflanze/pflanzengesundheit/schaderreger-von-a-bis-z/feuerbrand