Rücksicht nehmen – Hunde bitte an die Leine und Hundekot entfernen

Veröffentlichungsdatum15.07.2026Lesedauer1 MinuteKategorienAllgemeine News
Rücksicht nehmen – Hunde bitte an die Leine und Hundekot entfernen

Ein rücksichtsvolles Miteinander trägt wesentlich zu einem angenehmen Zusammenleben in unserer Gemeinde bei. Deshalb möchten wir alle Hundehalter daran erinnern, ihre Hunde in öffentlichen Bereichen an der Leine zu führen und Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners zuverlässig zu entfernen.

Gerade auf Gehwegen, Grünflächen, Spielplätzen sowie entlang von Spazier- und Radwegen sind viele Menschen unterwegs – darunter Familien mit Kindern, ältere Personen und andere Hundebesitzer. Ein angeleinter Hund sorgt für mehr Sicherheit und hilft, unangenehme Situationen zu vermeiden.

Ebenso wichtig ist das Entfernen von Hundekot. Bitte verwenden Sie die dafür vorgesehenen Hundesackerl und entsorgen Sie diese anschließend ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. So bleiben unsere Wege, Grünflächen und öffentlichen Plätze sauber und für alle nutzbar.

Standorte unserer Hundesackerl-Spender:

  • Kreuzungsbereich Eichbergweg / Dorf-Au-Straße
  • Eichbergweg bei der Abzweigung des Wanderweges zum Lust-Wald
  • „Raben-Brücke“
  • „Nepumuk-Brücke“
  • Ramsteinstraße nach der Firma E-König
  • Kreuzung Ramsteinstraße / Röhrenbachstraße
  • Friedhof
  • Warth bei der „Lagl-Brücke“ am Radweg

Gemäß § 8 Abs. 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hundehalter verpflichtet, die Exkremente ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Es ist nicht Aufgabe der Gemeindemitarbeiter oder anderer Bürger, diese Hinterlassenschaften zu entfernen. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei den Hundehaltern. Bitte beachten Sie außerdem, dass das Nicht-Entsorgen von Hundekot mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann.

Ein herzliches Dankeschön gilt allen Hundehaltern, die ihre Verantwortung ernst nehmen und mit ihrem vorbildlichen Verhalten dazu beitragen, unsere Marktgemeinde sauber, sicher und lebenswert zu erhalten.

Nähere Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz finden Sie auf der Homepage der NÖ Landesregierung:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Quelle: Marktgemeinde Rabenstein