Die Bundesregierung unterstützt Haus- und Wohnungseigentümer bei der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme sowie bei energetischen Sanierungen von Gebäuden.
Was wird gefördert?
- Kesseltausch: Ersatz fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle, Elektrospeicheröfen etc.) durch klimaschonende Varianten wie zum Beispiel Anschluss an Nah-/Fernwärme, Holzheizung oder Wärmepumpe
- Sanierungsbonus (thermische Gebäudesanierung):
- Dämmung von Außenwänden
- Dach- bzw. Geschossdeckensanierung
- Keller-/Bodenplatten
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- weitere energieeffiziente Maßnahmen
Wer kann Förderungen beantragen?
- Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser
- Eigentümer von Reihenhäuser
- Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern
Wie hoch ist die Förderung?
- Maximal 30% der förderfähigen Kosten
- Bei Einzelmaßnahmen (z. B. Fenstertausch) können Pauschalen bis zu 5.000 € je Maßnahme vergeben werden.
Antragstellung & Fristen
- Antragstellung ist seit 24. November 2025 möglich.
- Die Maßnahmen müssen nach dem 3. Oktober 2025 umgesetzt worden sein.
- Nach Registrierung bleiben 9 Monate Zeit für Umsetzung & Einreichung.
- Beantragung erfolgt ausschließlich online über die Plattform: www.sanierungsoffensive.gv.at
Wir empfehlen allen interessierten Bürgern, sich frühzeitig zu registrieren, solange Fördermittel verfügbar sind. Detailinfos, Einkommensvoraussetzungen, Berechnungsbeispiele und Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auf der offiziellen Website: https://www.sanierungsoffensive.gv.at