Sommer-Service: Wissenswertes zu Ferienjob, Praktikum und Urlaub

Veröffentlichungsdatum06.07.2026Lesedauer3 MinutenKategorienAllgemeine News
Sommer-Service: Wissenswertes zu Ferienjob, Praktikum und Urlaub

Die Sommermonate bringen für viele Schüler, Studierende und Familien unterschiedliche Themen mit sich: Während die einen mit einem Ferialjob oder Praktikum erste Berufserfahrungen sammeln, starten andere in den wohlverdienten Urlaub. Die Österreichische Gesundheitskasse informiert aktuell über wichtige Punkte rund um Ferialarbeit, Praktikum, Volontariat sowie e-card, Europäische Krankenversicherungskarte und Reisevorbereitung.

Ferialjob, Praktikum oder Volontariat: Was im Sommer wichtig ist
Viele Schüler und Studierende nutzen die Ferienzeit, um mit einem Sommerjob ihr Konto aufzubessern, Berufserfahrung zu sammeln oder ein Pflichtpraktikum zu absolvieren. Damit dabei auch aus Sicht der Sozialversicherung alles korrekt abläuft, ist es wichtig, die unterschiedlichen Beschäftigungsformen zu kennen.

Bei einem Ferialjob handelt es sich um eine reguläre Beschäftigung. Ferialmitarbeiter müssen vor Arbeitsbeginn angemeldet werden und haben unter anderem Anspruch auf Bezahlung nach Kollektivvertrag, Urlaub sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wird die monatliche Geringfügigkeitsgrenze überschritten, besteht eine umfassende Sozialversicherung.

Ein Pflichtpraktikum dient in erster Linie der Ausbildung und ist im Lehrplan oder in der Studienordnung vorgesehen. Je nach konkreter Ausgestaltung gelten unterschiedliche Regelungen. Wird etwa ein freiwilliges Taschengeld ausbezahlt, kann eine Anmeldung bei der Sozialversicherung erforderlich sein. Praktikanten im Hotel- und Gastgewerbe gelten laut ÖGK grundsätzlich als Dienstnehmer.

Ein Volontariat ermöglicht einen freiwilligen Einblick in einen Beruf. Dabei steht der Lern- und Ausbildungszweck im Vordergrund. Es darf keine Arbeitsverpflichtung, kein Entgeltanspruch und keine Eingliederung in den Betrieb bestehen. Volontäre sind grundsätzlich bei der AUVA unfallversichert anzumelden. Wird ein Taschengeld bezahlt, gelten wiederum andere sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen.

Nähere Informationen der ÖGK


Sicher in den Urlaub: e-card, EKVK und Reiseapotheke nicht vergessen
Sommerzeit ist Reisezeit – ob ans Meer, in die Berge oder auf Städtetrip: Wer gut vorbereitet verreist, erspart sich im Ernstfall viel Aufwand. Die ÖGK weist daher darauf hin, die e-card, mögliche Unterlagen für den Krankheitsfall sowie eine gut ausgestattete Reiseapotheke nicht zu vergessen.

Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Sie gilt in den EU- und EWR-Staaten, in der Schweiz, in Großbritannien sowie in einigen Balkanstaaten. Sie ermöglicht im Ernstfall den Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen. Wichtig ist dabei: Die EKVK deckt nur Leistungen ab, die während des Aufenthalts medizinisch erforderlich und nicht aufschiebbar sind.

Für Reisen in bestimmte Länder, etwa in die Türkei, ist ein eigener Urlaubskrankenschein erforderlich. Dieser kann über die digitalen Services der ÖGK erstellt werden. In Ländern ohne entsprechendes Abkommen müssen Behandlungskosten zunächst selbst bezahlt werden. Die Rechnung kann anschließend bei der ÖGK eingereicht werden.

Neben der e-card sollte auch eine gut ausgestattete Reiseapotheke mit ins Gepäck. Dazu zählen unter anderem Sonnenschutz, Insektenschutz, Verbandsmaterial, Schmerzmittel, Mittel gegen Übelkeit oder Durchfall sowie persönlich benötigte Medikamente.

Die ÖGK empfiehlt außerdem, rechtzeitig – idealerweise spätestens vier Wochen vor Reiseantritt – den Impfstatus zu kontrollieren. Besonders vor Fernreisen oder längeren Aufenthalten kann eine Beratung sinnvoll sein. Wichtig sind dabei unter anderem Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Polio oder Keuchhusten sowie je nach Reiseziel weitere Reiseimpfungen.

Ein weiterer Hinweis betrifft Jugendliche nach Schulabschluss oder Matura: In manchen Fällen endet die Mitversicherung über die Eltern automatisch. Wer danach nicht sofort zu arbeiten beginnt, sondern beispielsweise studiert oder Präsenz- bzw. Zivildienst leistet, sollte sich rechtzeitig über eine mögliche Verlängerung der Mitversicherung informieren.

Nähere Informationen der ÖGK

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Quelle: ÖGK