Aufgrund der anhaltenden Hitze und der damit verbundenen Trockenheit tritt im Bezirks St. Pölten Land seit 31. Juli 2024 die Waldbrandverordnung in Kraft. Jegliches Entzünden von Feuer ist damit in Waldgebieten und in Waldnähe untersagt.
Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat am 31. Juli 2024 aufgrund des § 41 Abs. 1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440/1975, in der Fassung BGBl. I Nr. 56/2016, verordnet:
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden
§ 1 In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten. Es ist weiters verboten, brennende und glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Rauchwaren sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) wegzuwerfen. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
§ 2 Ausgenommen von diesem Verbot sind behördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts anderes bestimmt wird.
Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 € oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft!
5 Regeln bei Waldbrandgefahr! So verhalten Sie sich richtig:
- Im Wald nicht rauchen
- Kein Feuer im Wald entzünden
- Vorsicht beim Umgang mit Brauchtumsfeuern und Feuerwerk
- Verbote bei Waldbrandgefahr beachten
- Waldbrände sofort der Feuerwehr (122) melden
Waldbrände in Österreich haben eine Reihe negativer Auswirkungen. Sie zerstören Erholungsgebiete, verringern die Schutzfunktion von Bergwäldern, reduzieren die Produktivität durch verstärkte Bodenerosion, führen zu einer Gefährdung von Mensch und Infrastruktur und verursachen enorme Kosten bei der Brandbekämpfung sowie Wiederherstellung natürlicher Ökosystemleistungen.
Das Aktionsprogramm „Brennpunkt Wald“ des BML enthält fünf einfache Verhaltensregeln und Präventivmaßnahmen, um Waldbränden vorzubeugen. Dafür stellt der Waldfonds 11 Mio. Euro bereit. Es können zum Beispiel Löschteiche gebaut, spezielle Feuerwehrausrüstung angeschafft oder Drohnen angekauft werden. Die Waldbrandgefahr ist vor allem in trockenen Waldgebieten sehr hoch.
Achtung Waldbrandgefahr - 8 von 10 Waldbränden werden von Menschen ausgelöst!
An heißen Sommertagen lässt es sich gerade im Wald gut aushalten und viele verbringen ihre Freizeit in den österreichischen Wäldern. Obwohl der Wald viele Eigentümer hat, dürfen sich alle zu Erholungszwecken dort aufhalten. Die Besucher können im Wald wandern, spielen, laufen, sich erholen und Landschaft und Natur genießen. Allerdings müssen sich die Waldbesucher an gewisse „Regeln“ halten, die auch im Forstgesetz verankert sind.