Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht in Niederösterreich weiterhin eine erhöhte Waldbrandgefahr. Nach Angaben des Landes Niederösterreich kam es im heurigen Jahr bereits zu 616 Wald- und Flurbränden.
Wir möchten daher nochmals eindringlich auf die geltende Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hinweisen. Im Wald und im Gefährdungsbereich des Waldes, insbesondere in Waldrandnähe, sind das Entzünden von Feuer und das Rauchen strengstens verboten. Dies betrifft unter anderem Lager- und Grillfeuer sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen. Bereits ein kleiner Funke kann bei trockener Vegetation einen Brand auslösen. Bitte vermeiden Sie daher sämtliche Zündquellen und verhalten Sie sich bei Aufenthalten in der Natur besonders umsichtig.
Übertretungen können mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen geahndet werden. Bei Rauchentwicklung oder einem Brand verständigen Sie bitte unverzüglich die Feuerwehr unter 122.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr verantwortungsbewusstes Verhalten.
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Aktueller Hinweis: Grillkohle gehört niemals in den Wald
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass auch vermeintlich abgelöschte Grillkohle keinesfalls im Wald, am Waldrand oder in der freien Natur entsorgt werden darf. Glutreste können im Inneren noch über längere Zeit hohe Temperaturen aufweisen und trockene Vegetation entzünden. Das Abdecken mit Erde oder Sand bietet keine ausreichende Sicherheit.
Grillkohle muss vollständig mit Wasser abgelöscht, vollkommen ausgekühlt und anschließend ordnungsgemäß über den Restmüll entsorgt werden. Bei Rauchentwicklung oder erkennbarer Glut verständigen Sie bitte unverzüglich die Feuerwehr unter 122.