Nein. Unser Ruhewald ist ein Ort der Ruhe, Stille und Andacht.
„Wir bitten folgendes zu beachten:"
§ 15
Verhalten auf dem Friedhof
- Auf dem Naturfriedhof haben die Besucher alles zu unterlassen, was der Würde des Ortes widerspricht. Den Anordnungen der Gemeinde- den bestellten Friedhofsaufsichtsorganen ist jederzeit Folge zu leisten. Zuwiderhandelnde können von der Naturbestattungsanlage verwiesen werden.
- Das Sammeln und Pflücken von Pflanzen und Schwammerln ist am gesamten Gelände verboten und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Insbesondere ist nicht gestattet:
a) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen,
b) die Wege des Friedhofes mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Ausnahmebewilligungen erteilt die Friedhofsverwaltung,
c) unbrauchbar gewordenen Grabschmuck oder Abfälle außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzulegen bzw. außerhalb der zur Verfügung gestellten Behältnisse zu deponieren. In diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmungen des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes hingewiesen, insbesondere auf die Verpflichtung zur Abfalltrennung.
d) Druckschriften zu verteilen und zu plakatieren,
e) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
f) Tiere mitzunehmen (ausgenommen Hunde an der Leine),
g) Spielen, Herumlaufen, Lärmen, Rauchen und Konsumieren von Alkohol,
h) die Benützung nicht betreuter Wege bei Glatteis oder Schneeglätte,
i) die Benützung betreuter Wege findet bei jedem Wetter auf eigene Gefahr statt. Die Friedhofsverwaltung übernimmt keine Haftung.