Aufschließungsabgabe

24.06.2020

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 beschlossen:

Verordnung betreffend den Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe

§ 1

Gemäß § 38 Abs. 5 der NÖ Bauordnung 2014, LGBL. 8200 idgF., wird der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe mit 510 €uro festgelegt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

§ 3

Auf Abgabentatbestände, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwirklicht wurden, ist der bis dahin geltende Einheitssatz weiterhin anzuwenden.


angeschlagen am:    24. Juni 2020
abgenommen am:      9.  Juli 2020