Friedhofsgebühren "Ruhewald Burgruine Rabenstein"

Zuständig


Der Gemeinderat Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2021 folgende Friedhofsgebührenordnung nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007 für die Pielachtaler Naturbestattungsanlage "Ruhewald Burgruine Rabenstein" beschlossen:

§ 1 Arten der Friedhofsgebühren
Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:
a) Grabstellengebühren
b) Verlängerungsgebühren
c) Beerdigungsgebühren
d) Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle

§ 2 Grabstellengebühren
Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei den Erdgrabstellen der Naturbestattungsanlage beträgt für
      Einzelgrabstelle                                                      1.300,00 €
      Jede weitere Grabstelle                                         1.170,00 €
      Familiengrabstelle mit 8 Segmenten                  6.900,00 €
       
§ 3 Verlängerungsgebühren
Für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes für die Erdgrabstellen der Naturbestattungsanlage auf jeweils 10 Jahre wird keine Verlängerungsgebühr festgesetzt.

§ 4 Beerdigungsgebühren

(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle)
beträgt bei der Beerdigung einer Urne in der Naturbestattungsanlage 550 €.

§ 5 Gebühren für die Benützung der Leichenkammer und der Aufbahrungshalle
Die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle beträgt für jeden angefangenen Tag 47,00 €,höchstens jedoch 235,00 € (5 Tage)

§ 6 Schluss- und Übergangsbestimmungen

Diese Friedhofsgebührenordnung wird mit dem Monatsersten rechtswirksam, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgt.

angeschlagen am:    12. Juli 2021
abgenommen am:    27. Juli 2021