Hundeabgabe

09.11.2020

Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach beschließt in Abänderung der Hunde-Abgabenverordnung vom 13. September 1983 aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979, LBGl. 3702 in der derzeit geltenden Fassung, für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt einzuheben:

  1. für Nutzhunde jährlich 6,54 €uro pro Hund
  2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und
    auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz 77,00 €uro pro Hund
  3. für alle übrigen Hunde 28,00 €uro pro Hund

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen eines Monats nach dem Tag der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Alle bisher gefassten Gemeinderatsbeschlüsse über die Erhebung der Hundeabgabe treten mit Wirksamwerden der gegenständlichen Verordnung außer Kraft.


angeschlagen am:     09. November 2020
abgenommen am:    24. November 2020

Hundeanmeldung und Hundeabmeldung