Hundeabgabe

Zuständig

Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach beschließt in Abänderung der Hunde-Abgabenverordnung vom 13. September 1983 aufgrund der Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979, LBGl. 3702 in der derzeit geltenden Fassung, für das Halten von Hunden eine Abgabe wie folgt einzuheben:

  1. für Nutzhunde jährlich 6,54 € pro Hund
  2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinne der §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz 77,00 € pro Hund
  3. für alle übrigen Hunde 28,00 € pro Hund

Die Hundeabgabe ist im ersten Jahr binnen eines Monats nach dem Tag der Rechtswirksamkeit der gegenständlichen Verordnung und für die folgenden Jahre jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Die Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft. Alle bisher gefassten Gemeinderatsbeschlüsse über die Erhebung der Hundeabgabe treten mit Wirksamwerden der gegenständlichen Verordnung außer Kraft!

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