Marktstandgebühren

14.10.2010

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2010 beschlossen:

Verordnung betreffend Festsetzung von Marktstandsgebühren

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach beschließt gemäß § 15 des Finanzausgleichsgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung, die Festsetzung von Marktstandsgebühren in der folgenden Höhe:

3,00 €uro pro Laufmeter des Marktstandes.

Für jene Einrichtungen, die nicht als Marktstand gewertet werden können, wird die Höhe der Marktstandsgebühr pro Quadratmeter der Einrichtung bemessen, in diesem Falle beträgt diese

3,00 €uro pro Quadratmeter des Marktstandes.

Die gegenständliche Verordnung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

Sämtliche diesbezüglich ergangenen Verordnungen treten mit Inkrafttreten gegenständlicher Verordnung außer Kraft.