Marktstandsgebühr

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Oktober 2010 beschlossen: Verordnung betreffend Festsetzung von Marktstandsgebühren

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach beschließt gemäß § 15 des Finanzausgleichsgesetzes, in der jeweils geltenden Fassung, die Festsetzung von Marktstandsgebühren in der folgenden Höhe:
3,00 € pro Laufmeter des Marktstandes. Für jene Einrichtungen, die nicht als Marktstand gewertet werden können, wird die Höhe der Marktstandsgebühr pro Quadratmeter der Einrichtung bemessen, in diesem Falle beträgt diese 3,00 € pro Quadratmeter des Marktstandes.

Die gegenständliche Verordnung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

Sämtliche diesbezüglich ergangenen Verordnungen treten mit Inkrafttreten gegenständlicher Verordnung außer Kraft.