Tausende junge
Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher haben die Matura in der Tasche
und tauchen ein in ein neues Leben. Wie es künftig mit dem
Krankenversicherungsschutz ausschaut, erklärt Martin Trattner, Service-Center-Leiter
der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) in St. Pölten: „Solange Familienbeihilfe
bezogen wird, sind Jugendliche auch nach ihrem 18. Geburtstag automatisch mit
den Eltern mitversichert.
Wer keine Familienbeihilfe mehr bekommt und noch
keine eigene Krankenversicherung hat, kann sich unter bestimmten
Voraussetzungen länger bei den Eltern mitversichern lassen.“
Text: NÖGKK & Manuel Grünbichler
Foto: zVg.
Mitversicherung beim Studium
Wer nach der Matura zu
studieren beginnt, ist - so lange Familienbeihilfe bezogen wird - kostenlos bis
zum 27. Geburtstag bei den Eltern mitversichert. SCL Trattner: „Besteht
kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr, benötigt die NÖGKK eine Schulbesuchs-
oder Studienbestätigung sowie einen Studienerfolgsnachweis.“ Im zweiten Abschnitt
des Studiums wird ein Nachweis über das positive Ablegen der
1. Diplomprüfung benötigt. Ab einem Masterstudium genügt die Vorlage einer
aktuellen Fortsetzungsbestätigung.
Mitversicherung während der Jobsuche
Wer nach der Matura auf
Jobsuche geht und nicht sofort einen Arbeitsplatz findet, kann sich bis zu 24 Monate
kostenlos bei den Eltern mitversichern lassen. Die NÖGKK benötigt dafür das
Maturazeugnis und eine Bestätigung über das Vorliegen der Erwerbslosigkeit. SCL
Martin Trattner: „Die Mitversicherung beginnt mit dem Datum des
Maturazeugnisses. Wenn das Zeugnis beispielsweise am 29. Juni 2017
ausgestellt wurde, gilt die Mitversicherung längstens bis zum
29. Juni 2019.“
Wer zwischenzeitlich einen
Ferialjob hat, ist für diesen Zeitraum selbst versichert. Nimmt man einen
geringfügigen Job an - das heißt der Verdienst liegt unter 425,70 € pro
Monat - bleibt die Mitversicherung bestehen.
Mitversicherung vor und nach dem Präsenzdienst
Auch für die Zeit zwischen Matura
und Präsenz- oder Zivildienst ist es ratsam, eine Mitversicherung auf Grund von
Erwerbslosigkeit zu beantragen. „Auch
hier gilt die Mitversicherung ab dem Datum des Maturazeugnisses für längstens
24 Monate. Der Zeitraum des Präsenz- oder Zivildienstes verlängert diesen Zeitraum nicht“,
so SCL Trattner.
Alle erforderlichen Anträge liegen
in der NÖ Gebietskrankenkasse bereit bzw. stehen hier zum Download zur Verfügung.