Trauungen

Zuständig

im Amtsraum

  • Pauschale an Bundesgebühren = 50,00 € (ist ein Ehewerber nicht österreichischer Staatsbürger, fallen zusätzlich 80,00 € an Bundesgebühren an)
  • Verwaltungsabgabe während der Dienststunden = 5,45 €
  • Verwaltungsabgabe außerhalb der Dienststunden = 10,90 €
  • Trauungsniederschrift = 2,10 €
  • Heiratsurkunde = 2,10 €


außerhalb der Amtsräume

Neben den Bundesgebühren und Verwaltungsabgaben sind für Trauungen, die außerhalb der Amtsräume durchgeführt werden sollen, zusätzlich folgende Entgelte zu entrichten:

  • Trauungen außerhalb der Amtsräume während der Dienstzeiten 200,00 € (Kommissionsgebühren)
  • Trauungen außerhalb der Amtsräume außerhalb der Dienstzeiten 280,00 € (Kommissionsgebühren)