Vergnügungsabgabe

27.05.2011

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Mai 2011 beschlossen:

Verordnung

des Gemeinderates der Marktgemeinde Rabenstein an der Pielach über die Erhebung einer Vergnügungsabgabe


Aufgrund des § 22 NÖ Spielautomatengesetz, LGBl. 7071, wird verordnet:

Die Vergnügungsabgabe für den öffentlichen Betrieb von Spielapparaten beträgt je Spielapparat und begonnenen Kalendermonat 25,00 €uro.

Diese Verordnung tritt mit dem Monatsersten in Kraft, der dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungfrist zunächst folgt.


angeschlagen am:  27. Mai 2011
abgenommen am:  11. Juni 2011

NÖ Spielautomatengesetz 2011